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Kettensägen-Eklat: Jens Lehmann zu hoher Geldstrafe verurteilt

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Kettensägen-Eklat: Jens Lehmann zu hoher Geldstrafe verurteilt

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Kettensägen-Eklat: Lehmann verurteilt

Das Amtsgericht Starnberg verurteilt Ex-Nationaltorwart Lehmann zu einer hohen Geldstrafe. Im Prozess ging es auch um den Einsatz einer Kettensäge in einem Nachbarschaftsstreit.
Weil er Eigentum seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt haben soll, muss sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann vor Gericht verantworten.
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Das Amtsgericht Starnberg verurteilt Ex-Nationaltorwart Lehmann zu einer hohen Geldstrafe. Im Prozess ging es auch um den Einsatz einer Kettensäge in einem Nachbarschaftsstreit.

Sachbeschädigung, Beleidigung, versuchter Betrug: Der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann muss eine hohe Geldstrafe zahlen.

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Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den 54-Jährigen zur Zahlung von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro (420.000 Euro insgesamt), wie BR24 am Freitag berichtete. Die Summe beruhe auf Schätzungen seines Gehalts, zu dem sich der WM-Torwart von 2006 nur teilweise äußern wollte.

Nach Informationen des Senders gehe es bei den Anklagepunkten um verschiedene Vorfälle. Zum einen wurde Lehmann vorgeworfen, mit einer Kettensäge in den Händen in die Garage eines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Holzbalken angesägt zu haben.

Lehmann soll auch Polizisten beleidigt haben

Auch sei er aus einem Münchner Parkhaus „Stoßstange an Stoßstange“ mit einem anderen Auto gefahren, um die hohen Parkgebühren zu umgehen, und habe Polizisten beleidigt, die ihm den Führerschein entziehen wollten.

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Im Schuldspruch der Richterin hieß es laut BR24, Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ dargestellt, sei aber „nicht Opfer, er ist Täter“. Lehmanns Anwalt hingegen monierte, im Prozess sei „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ worden.

Lehmanns Auftritt sorgte sowieso auch am zweiten Verhandlungstag für Aufsehen, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Demnach hatte sich Lehmann wiederholt auf Erinnerungslücken berufen und von Rufmord gesprochen.

Die Richterin sah dies bei der Urteilsverkündung jedoch völlig anders: „Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst.“

Lehmann fragt Richterin, ob sie verheiratet sei

Vom Gerichte hatte er zuvor bereits eine Rüge kassiert. Hintergrund: Als Lehmann Auskunft zu seinen Familienverhältnissen geben sollte, fragte er statt auf die Frage zu antworten, zurück, ob sie verheiratet sei.

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Vor Prozessbeginn hatte sich Lehmann bei den Zuhörern und Medienvertretern zudem erkundigt, ob sich ein Bild-Journalist im Saal befindet. Der Hintergrund für diese Frage blieb unklar.

Staatsanwalt Stefan Kreutzer unterstellte Lehmann in seinem Plädoyer eine „hohe kriminelle Energie“ sowie einen Hang zur „Selbstjustiz“. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, hatte er zudem gesagt und sogar eine Freiheitsstrafe gefordert.

Zumindest diese blieb Lehmann jedoch erspart.

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Mit Sport-Informations-Dienst (SID)