Der wegen Dopingverdachts gesperrte Profi Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV hat vor dem DFB-Sportgericht jegliches Fehlverhalten bestritten.
Dopingprozess! Das sagt der HSV-Profi
Er wolle aussagen, um seine „Unschuld zu beweisen“, sagte der 21-Jährige beim Verhandlungsauftakt in Frankfurt/Main. Ob am zweiten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag (ab 11.00 Uhr) ein Urteil fallen wird, ist bislang offen. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der 2. Bundesliga)
Bei Vuskovic wurde in einer Dopingprobe vom 16. September 2022 körperfremdes Erythropoetin (EPO) gefunden, am 15. November sperrte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Kroaten vorläufig. Die B-Probe Mitte Dezember bestätigte den positiven Befund. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur 2. Bundesliga)
In der rund viereinhalbstündigen Verhandlung schilderte der kroatische U21-Nationalspieler den Ablauf der Probeentnahme aus seiner Sicht.
Die Verteidigung befragte unter anderem den zuständigen Kontrolleur Markus Jungbluth nach möglichen Fehlern bei der Kontrolle, bei der zudem der HSV-Profi Xavier Amaechi getestet worden war. Eine Verwechslung der Urinproben etwa könne er „ausschließen“, sagte Jungbluth.
Zeugen sagen über HSV-Profi Vuskovic aus
Neben dem Kontrolleur wurden am Freitag die beiden Mannschaftsärzte des HSV sowie Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), als Zeugen vernommen.
Nachdem die Probeentnahme zunächst im Vordergrund stand, soll es laut Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, beim nächsten Termin um das Analyseverfahren und die Bewertung der Probe gehen. Die Verteidigung kündigte dazu mehrere Gutachten an.
"Wenn sich gewisse Positionen nicht vollständig klären lassen nächste Woche, ist natürlich klar, dass wir dazu verpflichtet sind, die Sache weiter durch ein Gutachten bewerten zu lassen, was erstmalig ein sportgerichtlich angeordnetes sein wird", sagte Oberholz mit Blick auf die Möglichkeit eines dritten Verhandlungstages.
Die Strafe für Dopingvergehen beträgt laut DFB-Rechts- und Verfahrensordnung vier Jahre. Wird dem Beschuldigten kein Verschulden nachgewiesen, kann die Strafe reduziert werden. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes gegen Vuskovic.