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Christoph Metzelder: Urteil im -Prozess rechtskräftig

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Christoph Metzelder: Urteil im -Prozess rechtskräftig

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Metzelder-Urteil rechtskräftig

Im Prozess gegen Christoph Metzelder nimmt die Staatsanwaltschaft die eingelegte Berufung zurück. Auch der Verteidiger des Ex-Nationalspielers verzichtet auf Rechtsmittel.
Das Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig
Das Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig
© AFP/SID/INA FASSBENDER
Im Prozess gegen Christoph Metzelder nimmt die Staatsanwaltschaft die eingelegte Berufung zurück. Auch der Verteidiger des Ex-Nationalspielers verzichtet auf Rechtsmittel.

Der Prozess gegen den früheren Nationalspieler Christoph Metzelder ist abgeschlossen.

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Wie das Amtsgericht Düsseldorf mitteilte, sei das Urteil rechtskräftig. Der 40-Jährige war am vergangenen Donnerstag wegen des Besitzes bzw. der Weiterleitung kinder- und/oder jugendpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

"Der Angeklagte hat auf die Rückgabe des Mobiltelefons und die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die eingelegte Berufung zurückgenommen und im Übrigen auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet", hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichtes.

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Staatsanwaltschaft wollte Metzelder-Handy einziehen

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wollte mit einer Berufung nicht gegen das Strafmaß vorgehen, sondern so das Handy des Verurteilten nachträglich einziehen.

Metzelder hatte während des Prozesses den Besitz und die Weitergabe von insgesamt 18 Dateien gestanden. Auf seinem 2019 beschlagnahmten Handy waren 297 Dateien gefunden worden. Als Tatmittel wollte die Staatsanwaltschaft das Handy beschlagnahmen lassen. Dies war allerdings nur möglich, indem die Strafverfolger gegen das Urteil vorgingen.

Auch Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte nach Bekanntgabe des Urteils eine Revision in Erwägung gezogen. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", hatte Sommer unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung gemeint, letztendlich aber auf Berufung verzichtet.