Franz Beckenbauer könnte aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme einer Strafe im Skandal um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 entgehen. Die Neuen Züricher Zeitung berichtet, dass der damalige WM-Organisationsboss, der zuletzt einen Augeninfarkt eingeräumt hatte, von der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) nicht mehr einvernahmefähig sei.
Beckenbauer könnte Verfahren entgehen




Laut NZZ könnten strafrechtliche Konsequenzen damit verjähren. Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht auf SPORT1-Nachfrage nicht kommentieren, bestätigte allerdings die angestrebte Abtrennung des Beckenbauer-Verfahrens. "Das von der BA geführte Strafverfahren im Zusammenhang mit dem DFB ist zurzeit hängig. In diesem Zusammenhang hat die BA im Juli 2019 den beteiligten Parteien ihre Absicht mitgeteilt, das Verfahren gegen den Beschuldigten FB (Franz Beckenbauer, Anm. d. Red.) abzutrennen und separat weiterzuführen."
Eine Anfrage des SID an Beckenbauers Management zum NZZ-Bericht blieb zunächst unbeantwortet.
Ermittlungen rund um die WM 2006
Neben Beckenbauer (73) werden die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (68), der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt (77) sowie der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (70) beschuldigt. Laut BA geht es um den "Verdacht des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung". Für alle Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.
Die BA hatte das Verfahren bereits am 6. November 2015 eröffnet, bisher ist noch kein Fall zur Anklage gekommen.
Beckenbauer mit gesundheitlichen Problemen
Bis Ende April 2020 muss allerdings ein erstinstanzliches Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden. Eine Abtrennung des Verfahrens gegen Beckenbauers würde es laut NZZ der Bundesanwaltschaft ermöglichen, Anklage gegen die übrigen Beschuldigten zu erheben.
Beckenbauer hatte sich 2016 und 2017 jeweils einer Herzoperationen unterziehen müssen und im vergangenen Jahr zudem eine künstliche Hüfte bekommen.