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Ende der Sperre: Köln verpflichtet Gazibegovic 

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Ende der Sperre: Köln verpflichtet Gazibegovic 

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Köln: Erster Neuzugang nach Sperre

Seit Sommer 2023 durfte der FC keine neuen Spieler ins Team holen.
Der 1. FC Köln hat seine Erfolgsserie fortgesetzt und sich ebenfalls wieder im Aufstiegsrennen angemeldet.
Seit Sommer 2023 durfte der FC keine neuen Spieler ins Team holen.

Der 1. FC Köln hat nach dem Ende der FIFA-Sperre seinen ersten Neuzugang seit anderthalb Jahren präsentiert. Der Zweitligist verpflichtet den bosnischen Nationalspieler Jusuf Gazibegovic vom österreichischen Meister Sturm Graz, das teilten die Kölner am Donnerstag mit. Der Außenverteidiger stößt am 1. Januar zum Team, über die Vertragslaufzeit machte der Klub keine Angaben.

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Der Spieler bringe „auf nationaler wie internationaler Ebene bereits reichlich Erfahrung mit“, sagte FC-Geschäftsführer Christian Keller, „neben seinen fußballerischen Fähigkeiten zeichnet ihn vor allem eine starke Mentalität aus.“ Gazibegovic spielte in der laufenden Saison 22-mal für Graz, 14-mal in der Liga, fünfmal in der Champions League und dreimal im ÖFB-Pokal. Unter dem aktuellen FC-Coach Gerhard Struber hatte er bereits im Junioren-Fußball trainiert.

Köln die letzten beiden Transferperioden außen vor

Die Kölner durften in den vergangenen beiden Transferperioden im Sommer und im Winter keine neuen Spieler registrieren. Grund war eine Sperre durch den Weltverband FIFA infolge der Verpflichtung des damals 16-jährigen Slowenen Jaka Potocnik im Januar 2022. Dessen ehemaliger Verein Olimpia Ljubljana hatte den Kölnern Anstiftung zum Vertragsbruch vorgeworfen und sich bei der FIFA beschwert.

In der vergangenen Woche - kurz vor dem regulären Auslaufen der Sanktion - hatte die FIFA die Sperre mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Hintergrund der Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte das Transferreglement in Teilen als europarechtswidrig erkannt, die Verurteilung der Kölner wurde daher aufgehoben. Die Verpflichtung Gazibegovics wäre zum 1. Januar auch ohne diese Entscheidung erfolgt.