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Kind-Aus bei 96! BGH-Urteil beendet Ära

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Kind-Aus bei 96! BGH-Urteil beendet Ära

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Ende einer Ära! Kind-Aus bei 96

Der Bundesgerichtshof fällt ein finales Urteil zur Abberufung von Martin Kind als Profi-Boss von Hannover 96.
Ex-Profi und SPORT1-Experte Peter Neururer erklärt im Interview, was die 2. Bundesliga momentan zur "spannendste aller Zeiten" macht.
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Der Bundesgerichtshof fällt ein finales Urteil zur Abberufung von Martin Kind als Profi-Boss von Hannover 96.

Nun herrscht juristische Klarheit: Martin Kind muss seinen Posten als Geschäftsführer bei Hannover 96 räumen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im jahrelangen Rechtsstreit um die Abberufung des 80-Jährigen, der zuvor seit einer gefühlten Ewigkeit die Geschicke des Fußball-Zweitligisten gelenkt hatte.

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Damit ist der Hörgeräte-Unternehmer, der bei den Niedersachsen insgesamt 27 (!) Jahre lang das Sagen hatte, nicht mehr Profi-Boss.

Kind war am Dienstag nicht vor Ort, der SID erreichte ihn kurz nach dem Richterspruch am Telefon. Zu dem Urteil wollte er sich zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an. „Ich möchte mich erst mit meinen Anwälten beraten“, sagte Kind. Laut 96-Mitteilung werde er in den „Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA“ wechseln.

Schwere Vorwürfe gegen Kind

Die Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. hatte Kind im Juli 2022 als Chef des Profifußball-Bereichs und Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abgesetzt - seither sind die Fronten zwischen beiden Parteien verhärtet. Der Vorwurf an den langjährigen Boss von Vereinsseite: Kind habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, Informationen und Zahlungen vorenthalten.

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Kind hatte sich zunächst erfolgreich vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle gegen seine Abberufung gewehrt und sich dabei auf den sogenannten Hannover-96-Vertrag von 2019 berufen, in dem Vereins- und Kapitalseite seither ihr Verhältnis regeln.

Demnach kann ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat hierzu seine Zustimmung erteilt. Im Aufsichtsrat wiederum sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite. Doch die e.V.-Verantwortlichen hielten dagegen und zogen bis vor den BGH in Karlsruhe, wo Deutschlands höchstes Gericht nun sein Urteil „in Sachen II ZR 71/23 (Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH)“ verkündete.

Dies ist rechtskräftig und endgültig, kann von Kind auch nicht mehr angefochten werden.

Bemerkenswert: Über einen neuen Geschäftsführer verfügt Hannover aktuell noch nicht. Und: Können sich e.V. und Kapitalseite auf keinen Nachfolger für Kind einigen, bestimmt das Amtsgericht Hannover einen Not-Geschäftsführer.