Zweitligist VfL Osnabrück wehrt sich gegen eine Geldstrafe im Zuge der jüngsten Fanproteste im deutschen Profi-Fußball. Die Niedersachsen legten Einspruch gegen die Urteile des Deutschen Fußball-Bundes ein, das DFB-Sportgericht hatte die Lila-Weißen im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen mit einer Geldstrafe von insgesamt 20.000 Euro belegt.
Osnabrück wehrt sich gegen Geldstrafe
"Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt", sagte Michael Welling, der kaufmännische Geschäftsführer des VfL Osnabrück. "Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen."
Auch andere Klubs verstehen die Entscheidung nicht
Die Proteste, die sich gegen den mittlerweile abgewendeten Einstieg eines Investors in der Deutschen Fußball Liga (DFL) richteten, seien in den Partien gegen den 1. FC Nürnberg, Hansa Rostock und die SV Elversberg "ausschließlich friedlich" erfolgt, bekräftigte der VfL. Der Klub sei in enger Abstimmung mit weiteren Vereinen, bei denen das Vorgehen "ebenfalls großes Unverständnis" hervorgerufen habe.
Welling führte aus: "Dieser Fall zeigt zudem in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehört. Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang."
Die Sanktionen gegen die Vereine sind umstritten. Zahlreiche Klubchefs hatten eine Straffreiheit für die am Ende erfolgreichen Fanproteste gefordert, die zu Beginn des Jahres etwa durch das Werfen von Tennisbällen zu mehreren Spielunterbrechungen geführt hatten. Der DFB bat jedoch mehrere Vereine zur Kasse. Laut einer DFB-Mitteilung habe sich der Kontrollausschuss "auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird".