{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Urteil gefällt: FUT-Packs doch kein Glücksspiel!

Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande hat ein bestehendes Urteil zu Ungunsten der Glücksspiel-Aufsicht gekippt. EA bleiben Sanktionen erspart.
Die Lücken in EAs Sicherheitsvorkehrungen kommen Hackern zu Gute
Die Lücken in EAs Sicherheitsvorkehrungen kommen Hackern zu Gute
© EA Sports
Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande hat ein bestehendes Urteil zu Ungunsten der Glücksspiel-Aufsicht gekippt. EA bleiben Sanktionen erspart.

Die Diskussion um die Legalität von FUT-Packs sowie deren Einstufung als Glücksspiel hat neuen Nährboden erhalten. Jüngst wurde in den Niederlanden ein gerichtlicher Beschluss, der EA Sports mit einer Strafe in Millionenhöhe belegt hatte, von der höchsten juristischen Instanz des Landes, dem Raad van State, überstimmt.

{ "placeholderType": "MREC" }

Demnach werden die als Lootboxen deklarierten FUT-Packs, die durch den Kauf der Ingame-Währung FIFA-Points für Echtgeld erwerbbar sind, nicht als lizenzpflichtiges Glücksspiel eingestuft. Das Bezirksgericht von Den Haag hatte zuvor der Klage der niederländischen Aufsichtsbhörde (KSA) Recht gegeben.

Glücksspieldebatte in FIFA: Der Kern des Problems

Die Glücksspiel-Debatte rund um Lootboxen ist kein neues Thema, sondern schon lange ein ständiger Begleiter der Gaming-Branche. Besonders die Fußball-Simulationsreihe FIFA von EA Sports steht dabei regelmäßig im unliebsamen Rampenlicht. Länderübergreifend versuchen die Gesetzeshüter gegen die Machenschaften vorzugehen.

Der Vorwurf, dass das Öffnen der FUT-Packs den Glücksspiel-Regularien unterliegt, ist dabei der zentrale Angriffspunkt. Da der Inhalt zufällig bestimmt wird - mit Ausnahme der Ende FIFA 21 implementierten Vorschau-Packs - und die User somit vorher nicht wissen, was sie im Gegenzug für ihr monetäres Invest erhalten, soll mit lizenzpflichtigem Glücksspiel gleichzusetzen sein.

{ "placeholderType": "MREC" }
Wenn du hier klickst, siehst du X-Inhalte und willigst ein, dass deine Daten zu den in der Datenschutzerklärung von X dargestellten Zwecken verarbeitet werden. SPORT1 hat keinen Einfluss auf diese Datenverarbeitung. Du hast auch die Möglichkeit alle Social Widgets zu aktivieren. Hinweise zum Widerruf findest du hier.
IMMER AKZEPTIEREN
EINMAL AKZEPTIEREN

Forderung nach Sanktionen

Dieser Umstand veranlasste die niederländische Glücksspiel-Aufsicht (KSA) zu einer Klage gegen das amerikanische Entwicklerstudio. Den Einspruch des Publishers hatte das zuständige Bezirksgericht aus Den Haag damals noch abgewiesen und ein entsprechendes Zwangsgeld in Höhe von 10 Millionen Euro verhängt. Zusätzlich sollten die Packs entfernt werden.

EA wehrte sich gegen die Sanktionen und ließ die Angebote entgegen des Urteils unverändert. Nun gab ihnen das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande Recht, da die FUT-Packs kein eigenes Spiel darstellen und daher nicht isoliert betrachtet werden können. „Sie sind Teil eines skillbasierten Spiels und fügen eine Zufallskomponente hinzu“, so der Raad van State.