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Alkoholkontrolle um 1.30 Uhr: Neuer Ärger für Jens Lehmann

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Alkoholkontrolle um 1.30 Uhr: Neuer Ärger für Jens Lehmann

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Neuer Ärger um Jens Lehmann

Die Polizei stellt laut einem Bericht „aufgrund auffälligen Fahrverhaltens“ nach einem Wiesn-Besuch den Führerschein von Jens Lehmann sicher.
Weil er Eigentum seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt haben soll, muss sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann vor Gericht verantworten.
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Die Polizei stellt laut einem Bericht „aufgrund auffälligen Fahrverhaltens“ nach einem Wiesn-Besuch den Führerschein von Jens Lehmann sicher.

Der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann hat erneut für außersportliche Schlagzeilen gesorgt. Wie die Bild berichtet, wurde Lehmann in seinem Auto in der Nacht von Sonntag auf Montag von der Polizei gestoppt.

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„Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem Pkw im Innenstadtbereich München am 23.9.24 gegen 1.30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen“, bestätigte demnach Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Jens Lehmann: Verdacht auf Alkoholfahrt nach Wiesn-Besuch

Weiter sagte sie: „Hierbei sollen durch die Polizei deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang wahrgenommen worden sein. Ein Atemalkoholtest erbrachte kein verwertbares Ergebnis, woraufhin die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt wurde. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung steht noch aus. Unsere Ermittlungen wegen des Tatverdachtes der Trunkenheit im Verkehr dauern an.“

Wie die Bild schreibt, habe Lehmann zuvor auf dem Oktoberfest gefeiert. „Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat. Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen“, zitiert die Bild einen Polizisten. Die Zeitung fragte bei Lehmann nach einem Kommentar. „Ich kann dazu im Moment nichts sagen“, sagte der 54-Jährige.

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Lehmann stand nach seiner aktiven Karriere mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt: 2016 wurde er wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt, Ende 2023 wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs - das Amtsgericht in Starnberg sah als erwiesen an, dass Lehmann mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage eines Nachbarn durchtrennt hatte, weil diese ihm den Blick auf den Starnberger See verstellt hätte. In den Prozess ging es auch um einen Vorfall in einem Parkhaus am Münchener Flughafen, in dem Lehmann sich an ein vorausfahrendes Auto gehängt haben soll, um sich die Parkgebühr zu sparen. Auch dies und anschließende Beleidigungen von Polizisten sah das Gericht als ausreichend belegt an.