Österreich ist sowohl im Sommer als auch im Winter eines der beliebtesten Reiseländer der Deutschen. Manchmal ist unser Nachbarland nur eine Durchgangsstation, um in den Süden zu gelangen. Wenn Sie als Pkw-Fahrer in Österreich unterwegs sind, gibt es einige Dinge, die Sie auf den Straßen beachten sollten.
Tipps für die Fahrt nach Österreich
SPORT1 gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben und Gesetze.
Tempolimits und Bußgelder in Österreich
Auf österreichischen Straßen gelten die folgenden Tempolimits:
- Autobahn: 130 km/h
- Freilandstraße, Schnellstraße: 100 km/h
- Innerorts: 50 km/h
Auf der Autobahn 1 gibt es zwei Ausnahmen von dieser Regel. In Niederösterreich gilt zwischen Melk und Oed sowie in Oberösterreich zwischen dem Knoten Haid und Sattledt in der Nacht (22 bis 5 Uhr) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h. Es handelt sich um eine Testphase, die bis August 2019 andauert.
Auf den Autobahnen A10 (mit Ausnahme der Tauern- und Katschbergtunnel), A12, A13 und A14 gilt zwischen 22 und 5 Uhr ein verschärftes Tempolimit von 110 km/h. Dabei handelt es sich nicht um einen Test, sondern um einen Dauerzustand.
Achtung: Hinweisschilder sind nur unzureichend aufgestellt. Deswegen ist es umso wichtiger, diese Verkehrsregel zu kennen und einzuhalten.
Für Pkw gelten abseits der Autobahnen dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie in Deutschland.
Laut dem ADAC können für Geschwindigkeitsüberschreitungen folgende Bußgelder erhoben werden:
- 20 km/h zu schnell: ab 30 Euro
- über 50 km/h zu schnell: bis 2.180 Euro
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer innerorts mindestens 40 km/h zu schnell ist und auf Freilandstraßen mindestens 50 km/h zu schnell ist.
Mit einem Bußgeldrechner können Sie selber ermitteln, welche Strafe bei einem Vergehen droht.
Wichtig zu beachten ist, dass es in Österreich auch eine sogenannte Section Control gibt, bei der die Geschwindigkeit gemessen wird. Hierbei erfasst ein System die Zeit, die ein Verkehrsteilnehmer zwischen zwei Messpunkten benötigt und berechnet daraus die Durchschnittsgeschwindigkeit. Diese Art der Kontrolle lässt sich noch weniger austricksen als die punktuelle Geschwindigkeitsmessung.
SPORT1-Tipp: Dieses System kann nicht ausgetrickst werden - es ahndet jeden Verstoß. Halten Sie sich also unbedingt an die geltenden Tempolimits.
Vignettenpflicht in Österreich
Wer über die Autobahn nach Österreich einreist, muss noch eine weitere Besonderheit beachten: Es gilt eine nahezu flächendeckende Vignettenpflicht auf den Autobahnen und Schnellstraßen. Nur vereinzelte Abschnitte sind von dieser Regelung ausgenommen. Vor der Grenzüberfahrt sollten Sie daher eine Vignette kaufen. Über den österreichischen Autobahnbetreiber ASFINAG kann die Vignette bereits vor dem Fahrtantritt bestellt und per Post zugeschickt werden.
Auch eine digitale Vignette ist inzwischen erhältlich. Diese können Sie in der ASFINAG-App oder im Online-Shop erwerben.
Achtung: Die digitale Vignette gilt frühestens am 18. Tag nach dem Onlinekauf. Sie müssen sie also mit einem ausreichenden Vorlauf erwerben.
Selbstverständlich gibt es noch die klassischen Vertriebswege. Die Vignette können Sie wie bisher beim ADAC oder an Tankstellen vor der Grenze kaufen.
Die Vignette ist für Pkw bis 3,5 Tonnen wie folgt erhältlich:
- 10 Tage: 9,20 Euro
- 2 Monate: 26,80 Euro
- 1 Jahr: 89,20 Euro
Besonders in den Grenzbereichen überprüft der Autobahnbetreiber, ob Fahrzeuge eine Vignette besitzen. Fest installierte Kameras registrieren, ob eine Vignette vorhanden oder das Kennzeichen des Fahrzeugs im System hinterlegt ist. Wer auf diesen Strecken unterwegs ist, kann einer Kontrolle nicht entgehen. Daneben sind auch mobile Kameras sowie Kontrollpersonal unterwegs. Pkw, die ohne eine gültige Vignette fahren und bei ihrer Fahrt auf einer Autobahn oder Schnellstraße erwischt werden, müssen eine Ersatzmaut von 150 Euro zahlen.
Bis 2013 gab es eine Ausnahmeregelung in Tirol. Zwischen der Grenze bei Kiefersfelden (D) und Kufstein konnte die Autobahn ohne Vignette genutzt werden. Inzwischen ist auch für diesen 1,5 Kilometer langen Abschnitt das Pickerl erforderlich.
Streckenmaut auf bestimmten Straßen
Auf einigen Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten gibt es eine Streckenmaut. Die Streckenmaut kann für eine Einzelfahrt oder für einen Zeitraum entrichtet werden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Strecke. Um diese Straßen nutzen zu können, ist die Vignette der ASFINAG nicht erforderlich.
Darüber hinaus gibt es auf den folgenden Straßen eine Streckenmaut:
- A 9 Pyhrn Autobahn (Gleinalm Tunnel)
- A 9 Pyhrn Autobahn (Bosruck Tunnel)
- A 9 Pyhrn Autobahn (Gleinalm Tunnel und Bosruck Tunnel)
- A 10 Tauern Autobahn
- A 11 Karawanken Autobahn
- A 13 Brenner Autobahn
- S 16 Arlberg Schnellstraße
Sicherheitsvorschriften
Rauchverbot
Seit 2018 gilt in Pkw ein besonderer Nichtraucherschutz. Befindet sich im Fahrzeug eine Person unter 18 Jahren, darf im Pkw nicht geraucht werden. Das gilt auch für E-Zigaretten.
Winterreifenpflicht
In Österreich gilt die Winterreifenpflicht anders als in Deutschland zeitlich begrenzt. Nur zwischen dem 1. November und 15. April müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen die Reifen aufgezogen werden. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Schneeketten müssen Autofahrer nicht zwingend dabei haben. Allerdings kann durch ein Verkehrszeichen das Verwenden von Schneeketten auf bestimmten Straßen vorgeschrieben werden.
Lichtpflicht
Es gibt keine Pflicht, auch am Tag das Licht verwenden zu müssen.
Telefonieren am Steuer
Fahrzeugführern ist das Telefonieren lediglich mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kindersitze
Kinder unter 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, müssen während der Fahrt in einem Kindersitz gesichert werden, der für ihre Größe und ihr Gewicht geeignet ist.
Promillegrenze
Fahrzeugführern ist es in Österreich gestattet, bis zum einem Wert von 0,5 Promille ein Auto zu bewegen. In den ersten drei Jahren (Probezeit) gilt ein verschärfter Grenzwert von 0,1 Promille.
Besondere Verkehrsregeln
Häufig ist zu lesen, dass in Österreich das in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeug Vorrang habe. Das ist zwar in der Theorie richtig. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn keine Verkehrsschilder die Vorfahrt regeln. In den meisten Fällen signalisiert das „Vorfahrt gewähren“-Schild den einfahrenden Fahrzeugen auf den Verkehr zu achten. Dabei gilt: Wer vorfahrtsberechtigt ist und anhält, verwirkt damit sein Recht.
Wenn sich zwei Fahrzeuge auf einer engen Bergstraße begegnen, muss stets der Verkehrsteilnehmer zurücksetzen, dem dies leichter möglich ist.
Das ist in österreichischen Städten zu beachten
Umweltzonen und Citymaut
Umweltzonen gibt es in Österreich nicht. Auch eine Citymaut wird beim Befahren der Innenstädte nicht erhoben.
Parken
Im innerstädtischen Bereich gibt es häufig Kurzparkzonen. Sie sind durch blaue Markierungen oder in größeren zusammenhängenden Gebieten durch ein Anfangs- und ein Endzeichen ausgewiesen. In den gekennzeichneten Bereichen ist es möglich, Fahrzeuge gegen eine Gebühr auf öffentlichem Grund abzustellen. Die Tarife und die Höchstparkdauer sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und können auch zwischen den Gebieten innerhalb einer Stadt variieren.
Für Wien gilt: In einigen Bezirken können Sie Ihr Fahrzeug bis zu zwei Stunden lang in der Kurzparkzone abstellen und in anderen Bezirken maximal drei Stunden. Die Kosten werden im 30-Minuten-Takt zu jeweils 1,15 Euro abgerechnet. Wer sein Fahrzeug nur 15 Minuten parkt, kann dies kostenfrei tun.
Kraftstoffpreise
In Österreich ist das Tanken etwa 20 bis 25 Cent pro Liter günstiger als in Deutschland. Unter Umständen lohnt es sich, am Vormittag zu tanken. Denn laut der österreichischen Spritpreisverordnung dürfen die Preise nur einmal pro Tag angehoben werden, nämlich um 12 Uhr. Preissenkungen sind hingegen jederzeit gestattet. Da die Kraftstoffpreise an Autobahntankstellen mehrere Cent teurer sind als an abseits gelegenen Tankstellen, lohnt es sich, zum Tanken die Autobahn zu verlassen.
Tankstellen haben in der Regel zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet. In größeren Städten und an Autobahnen können viele Tankstellen rund um die Uhr genutzt werden.
Was kostet es, von Deutschland nach Österreich zu fahren?
Aus dem Südwesten Deutschlands kann es der kürzeste Weg sein, durch die Schweiz nach Österreich zu fahren. Achten Sie aber darauf, dass die Benutzung der schweizer Autobahnen kostenpflichtig ist. Sie müssen eine Jahresvignette zum Preis von 36,50 Euro kaufen.
Was muss ich in Österreich im Auto haben?
In Österreich ist es erforderlich die folgende Sicherheitsausstattung dabei zu haben:
- Warnweste für den Fahrer
- Verbandkasten
- Warndreieck
- Fahrzeugschein
- Führerschein
SPORT1 rät: Der Führerschein und der Fahrzeugschein sollten wie alle wichtigen Reisedokumente nicht im Fahrzeug verwahrt werden.
Im Übrigen wird der in Deutschland gemachte BF17-Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren) in Österreich anerkannt.
Notfallrufnummern
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
- Europaweiter Notruf: 112