Gerade bei Campern sind die Niederlande ein beliebtes Reiseland. Denn dort ist das Verreisen auf diese Art sehr beliebt. Entsprechend groß ist die Dichte an Campingplätzen und Stellplätzen. Das gilt insbesondere für die Bereiche entlang der Nordseeküste.
Tipps für die Fahrt in die Niederlande
SPORT1 sagt Ihnen, was Sie bei der nächsten Fahrt in die Niederlande beachten müssen und geht dabei auf die Besonderheiten ein, die Sie mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil beachten müssen.
Tempolimits und Bußgelder
Wenn Sie mit dem Pkw unterwegs sind, gelten die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Autobahnen: 130 km/h
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Landstraßen: 80 km/h
- Innerorts: 50 km/h
Dort, wo es die Verkehrs- und Straßenverhältnisse erfordern, können niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkungen festgelegt werden. So sollen beispielsweise auf Straßen ohne Mittellinie nur maximal 60 km/h gefahren werden.
Abweichende Regelungen gelten für Wohnwagen und Wohnmobile. Gespanne bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen müssen ein Tempolimit von 90 km/h einhalten. Für Fahrzeuge oder Gespanne, die ein Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die Bußgelder sind in den Niederlanden in vielen Bereichen höher bemessen als in Deutschland. Wenn Sie bei einem Verstoß gegen die Regelungen erwischt werden, erwartet Sie laut ADAC bei einer Überschreitung um 20 km/h ein Bußgeld von mindestens 165 Euro. Die Bußgelder sind in den Niederlanden in vielen Bereichen höher bemessen als in Deutschland.
Das Einhalten der Tempolimits wird in den Niederlanden nicht nur durch punktuelle Messungen überwacht. Mit der sogenannten Section Control wird an einigen Abschnitten die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Autobahnen gemessen. Der Kontrolle in diesen klar definierten Bereichen erfasst alle Fahrzeuge.
SPORT1-Tipp: Achten Sie sehr genau auf die Geschwindigkeit, wenn Sie sich in einer Trajectcontrole befinden. Das System lässt sich nicht austricksen, es deckt jeden Verstoß auf. Am besten ist, einen Tempomaten zu verwenden.
Mautbestimmungen
Das gut ausgebaute Autobahnnetz in den Niederlanden kann ohne eine Mautabgabe genutzt werden. Lediglich für die Benutzung zweier Tunnel fällt eine Gebühr an.
Der eine mautpflichtige Tunnel ist der Westerscheldetunnel. Mit 6,6 Kilometern ist er der längste Tunnel der Niederlande und verbindet die Halbinsel Zuid-Beveland mit dem Festland. Eine einzelne Fahrt mit dem Pkw kostet fünf Euro. Ein Gespann mit einer Länge von mehr als sechs Metern und einer höhe unterhalb von drei Metern zahlt 7,45 Euro. Überschreiten Sie mit ihrem Gespann oder Wohnmobil diese Maße, kostet eine Fahrt 18,20 Euro.
An den Mautschaltern können Sie bar oder mit einer Kredit- oder EC-Karte zahlen. Auch einige internationale Tankkarten werden akzeptiert. Wenn Sie das elektronische Abrechnungssystem T-Tag verwenden, erhalten Sie pro Fahrt einen Rabatt. Das lohnt sich allerdings nur für Vielfacher. Den Transponder können Sie zwar kostenlos bestellen, bei der Registrierung wird aber bereits ein Guthaben von 60 Euro von ihrem Bankkonto abgebucht, das in der Folge genutzt werden kann. Auf der Website des Betreibers Movinience können Sie sich über T-Tag informieren. Die Website bietet allerdings keine Informationen in Deutsch.
Der zweite mautpflichtige Abschnitt ist der Kiltunnel. Er ist lediglich gut 900 Meter lang. Der Tunnel liegt in der Gemeinde Dordrecht. Die Höhe der Maut ist dort einfacher geregelt. Fahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 2,3 Metern zahlen pro Fahrt zwei Euro, größere Fahrzeuge fünf Euro. Auch in diesem Tunnel gibt es mit der Telecard eine elektronische Möglichkeit zum Bezahlen. Die Karte können Sie gegen eine Kaution von 4,55 Euro an der Mautstation erwerben und mit einem Guthaben von mindestens 15 Euro aufladen. Bei jeder Fahrt gibt es auch hier einen Rabatt. Auch zur Telecard gibt es auf der Website keine Informationen auf Deutsch.
Besondere Sicherheitsvorschriften in den Niederlanden
Winterreifenpflicht
Auch im Winter ist in den Niederlanden nicht vorgeschrieben, dass Pkw Winterreifen aufziehen müssen.
SPORT1 rät: Nutzen Sie bei niedrigen Temperaturen Winterreifen. Sie geben mehr Haftung und verkürzen den Bremsweg.
Lichtpflicht
In den Niederlanden gibt es keine Pflicht für Pkw, am Tag während der Fahrt das Licht einschalten zu müssen.
Kindersitze
Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, dürfen nur in einem Kindersitz transportiert werden, der für die Größe und das Gewicht geeignet ist.
Promillegrenze
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger gilt in den ersten fünf Jahren eine verschärfte Grenze von 0,2 Promille. Das Bußgeld für einen Verstoß beträgt mindestens 325 Euro.
Telefonieren am Steuer
Fahrzeugführer dürfen während der Fahrt nur telefonieren, wenn Sie eine Freisprecheinrichtung verwenden.
Besondere Verkehrsvorschriften in den Niederlanden
Beleuchtete Autobahnen
Mehr als ein Drittel des niederländischen Autobahnnetzes ist mit Laternen auf dem Mittelstreifen versehen. Das macht die Nutzung der Straßen in der Nacht und bei schwieriger Sicht komfortabel.
Wildes Campen
Wildes Campen ist in den Niederlanden verboten. Das beinhaltet auch das Übernachten in einem Fahrzeug auf einem Parkplatz oder am Straßenrand.
Fahren mit überbreiten Gespannen
Eine Straße, die mit "B" gekennzeichnet ist, dürfen Sie nur befahren, wenn Ihr Fahrzeug oder Gespann nicht breiter als 2,2 Meter ist.
Alte Bußgelder
Haben Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld nicht gezahlt, kann es über einen Zeitraum von fünf Jahren vollstreckt werden. Das kann dazu führen, dass Sie bei einer späteren Verkehrskontrolle ein zuvor nicht gezahltes Bußgeld begleichen müssen. Besonders problematisch ist dies, wenn Sie einen Mietwagen verwenden und für Sie Vergehen eines vorherigen Nutzers einstehen sollen.
SPORT1 rät: Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt so schnell wie möglich Kontakt zum Vermieter des Fahrzeugs auf.
Das ist in niederländischen Städten zu beachten
Parken
Finden Sie an Bordsteinkanten gelbe Markierungen vor, deuten diese auf ein Parkverbot in diesem Bereich hin. Blaue Markierungen zeigen, dass Sie Ihr Fahrzeug nur mit einer Parkscheibe in diesem Bereich abstellen dürfen.
Schulbusse dürfen Sie nicht überholen, wenn sie an einer Haltestelle stehen und dabei die Warnblinkanlage und/oder ihre gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet haben. Außerdem ist im innerstädtischen Verkehr zu beachten, dass Straßenbahnen jederzeit Vorrang haben.
Parkverstöße
Werden Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen direkt von einem Polizisten registriert, kann bei ausländischen Verkehrsteilnehmern das Bußgeld vor Ort eingezogen werden.
Umweltzonen
Umweltzonen mit Einschränkungen für Pkw gibt inzwischen in 13 Städten. Unter ihnen sind die Großstädte Rotterdam, Utrecht, Arnhem und Amsterdam. In den Niederlanden gibt es keine Feinstaubplakette. Die Umweltzonen werden in den Niederlanden als "Milieu Zones" bezeichnet. Da viele europäische Länder die Bestimmungen für ihre Umweltzonen verschärfen, ist davon auszugehen, dass es auch in den Niederlanden künftig mehr Umweltzonen geben wird.
Kraftstoffpreise in den Niederlanden
Laut Zahlen des ADAC sind Treibstoffe in den Niederlanden besonders teuer. Demnach müssen Sie pro Liter Super Benzin gut 30 Cent mehr zahlen als in Deutschland, pro Liter Diesel sind es knapp 20 Cent. An Autobahnen fallen die Preise für Benzin und Diesel besonders hoch aus. Es lohnt sich, von der Autobahn abzufahren und dort zu tanken.
Tankstellen sind in den Niederlanden gewöhnlich zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet. Tankautomaten erlauben an einigen Tankstellen, dass Sie sie auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten nutzen können. An Autobahnen, Hauptverkehrsstraßen und in größeren Städten haben sie zum Teil rund um die Uhr geöffnet. Neben Bargeld werden Kreditkarten zur Bezahlung akzeptiert.
Was kostet es, von Deutschland in die Niederlande zu fahren?
Für die Einreise in die Niederlande über Belgien oder Luxemburg fallen keine zusätzlichen Gebühren an. In beiden Ländern können die Straßen mautfrei genutzt werden.
Was muss man im Auto haben?
Um bei einer Verkehrskontrolle einer Strafe zu entgehen, ist es in den Niederlanden erforderlich, die folgende Sicherheitsausstattung dabei zu haben:
- Verbandkasten
- Warndreieck
- Fahrzeugschein
- Führerschein
SPORT1 rät: Der Führerschein und der Fahrzeugschein sollten wie alle wichtigen Reisedokumente nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Im Übrigen wird der in Deutschland gemachte BF17-Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren) in Frankreich nicht anerkannt.
Notfallnummern in den Niederlanden
- Polizei, Feuerwehr. Rettungsdienst, Europaweiter Notruf: 112