Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz, fordert aber weitere Maßnahmen, um Sportbetrüger zu überführen. "Von der Einführung der Kronzeugenregelung" würden "kaum ausreichende Motivationsanreize ausgehen", hieß es in einer Stellungnahme: "Eine weitere Qualifizierung der Strafverfolgungsbehörden und die Einführung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften erscheint notwendig."
Doping: Anwaltverein fordert mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften
Ende März hatte das Bundeskabinett wie geplant den Entwurf zur Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes um eine Kronzeugenregelung beschlossen. Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag verabschiedet werden, die erste Lesung dazu findet Donnerstag statt. 2015 war das Anti-Doping-Gesetz eingeführt worden, im Zuge der Evaluierung erfolgt die Erweiterung. Hinweisgeber sollen in Zukunft zu Aussagen ermutigt werden, im Gegenzug können sie mit einem geringeren Strafmaß rechnen.
Der Evaluierungsbericht zeige jedoch, so der DAV, "ein nicht unerhebliches Vollzugsdefizit und einen hohen Anteil von aus Opportunitätsgründen eingestellter Ermittlungsverfahren". Dies führe "zu einer geringen Straferwartung und macht die Notwendigkeit einer Strafreduktion aus Sicht der betroffenen Athleten und Athletinnen wenig wahrscheinlich".
Im Deutschen Anwaltverein haben sich mehr als 62.000 Rechtsanwält*innen sowie Anwaltsnotar*innen freiwillig zusammengeschlossen. Der DAV vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.