Natürlich war die Aufregung in der Box-Szene erst mal wegen des Strafmaßes an sich riesig - und die Hauptperson als Häuflein Elend mit Maske zog alle Blicke auf sich:
Sturm-Urteil: Was der Box-Welt droht
Felix Sturm, weißes Hemd, schicker Anzug, Corona-Schutz vor dem Gesicht, gerade zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, schritt regungslos zu seiner schwarzen Limousine.
Reden wollte der gefallene Box-Star nach dem Hammer-Urteil nicht, nur sein Anwalt raunte den Reportern vor dem Landgericht Köln knapp etwas entgegen.
"Wir sind jedenfalls nicht glücklich mit der Doping-Entscheidung", sagte Nils Kröber und deutete damit an, dass sein berühmter Mandant vermutlich Berufung einlegen wird.
Urteil herber Schlag fürs Profi-Boxen
Satte 65 Minuten hatte zuvor die Urteilsbegründung von Richter Marc Hoffmann gedauert - und sie hatte es in sich.
Mit dem fünfmaligen Box-Weltmeister Sturm wurde nun zum ersten Mal seit der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes im Dezember 2015 ein deutscher Spitzensportler auch wegen Dopings zu einer Haftstrafe verurteilt.
Hinzu kamen bei dem 41-Jährigen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp über einer Million Euro sowie Körperverletzung - macht im Ergebnis drei Jahre Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Richterspruch ist nicht nur für Sturm ein krachender K.o., sondern auch ein herber Schlag für das Profi-Boxen.
Richter: Boxen hat Schwierigkeiten mit Thema Doping
Denn Hoffmann attestierte dem Faustkampf "große Schwierigkeiten mit dem Thema Doping".
Konkret ging es bei Sturm um eine positive Probe auf die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol nach seinem Sieg im WM-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow in Oberhausen im Februar 2016. Es war der bislang letzte Kampf des gebürtigen Bosniers, - und er habe in der Vorbereitung laut Hoffmann "bewusst" und "planmäßig" eine Stanozolol-Kur gemacht.
Sturm hatte sich das Vorkommen der Substanz in seinem Körper einmal mehr durch den Konsum von möglicherweise verunreinigtem Fleisch erklärt. Doch die jetzige Kammer hielt dagegen, dass Stanozolol als Mastmittel in der Tierhaltung nicht bekannt und die sogenannte Fremdeinwirkungshypothese insofern auszuschließen sei.
Sturm auch der Körperverletzung schuldig
Dadurch habe Sturm im Kampf gegen Tschudinow zudem auf "eine erhöhte Schlag- und Schnellkraft" gehofft, sagte der Richter. Sturm machte sich so auch des Vorwurfs der Körperverletzung schuldig.
"Beim Boxen gibt es zwar immer Körperverletzung", sagte der Richter. Doch durch die Anwendung des Dopingmittels sei die Abmachung, die Sturm mit Tschudinow getroffen hatte, ignoriert worden. "Also haben wir keine Einwilligung von Tschudinow mehr, es liegt eine Körperverletzung vor", so das Gericht.
Ein Urteil als Präzedenzfall: Möglicherweise wird das Anti-Doping-Gesetz nun zukünftig viel schärfer in den Kampfsportarten ausgelegt - und die überführten Sünder werden viel schärfer bestraft, ebenfalls mit Haft. Denn bislang gibt es im Boxen keine zentralen Kontrollen und allgemeingültigen Regelungen.
Nada hatte Sturms Fall angezeigt
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), die den Fall 2017 zur Anzeige gebracht hatte, kritisierte, dass der Fall Sturm vom internationalen Boxsportverband nicht nach den Vorgaben des Welt-Anti-Doping-Codes behandelt wurde.
Zudem führt der Verband WBA Sturm immer noch als Sieger des Kampfes. Umso mehr begrüßte die NADA das harte Urteil gegen Sturm: "Es ist ein wichtiger Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz und kann richtungweisend auch für zukünftige Strafverfahren sein."
Sturms Manager reagierte geschockt. "Mir fehlen die Worte. Vor allem, dass Felix wegen Dopings verurteilt wurde, kann ich nicht verstehen", sagte Roland Bebak dem Kölner Express: "Es war schon mal eingestellt worden, und mehrere Doping-Experten hatten das entsprechend begründet."
"Das mit dem Doping wird er nicht akzeptieren, dagegen würde er auch in Berufung gehen", fügte Bebak weiter an.
Kampfsportszene befürchtet Konsequenzen
Ohnehin befürchtet der Manager nun Übles für die ganze Kampfsportszene: "Ich esse auch argentinisches Rindfleisch und weiß nicht womit die da in Argentinien mästen. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für alle Kampfsportler haben."
Sturm sei "seine ganze Karriere sauber, ich kenne ihn seit 2004. Der wollte sich von mir nicht mal eine Aminosäure andrehen lassen, als ich mein Ernährungsinstitut noch hatte."
In der Frage der Steuerhinterziehung wiederum war Sturm teilgeständig. Richter Hoffmann sprach davon, dass ihn seine Berater "richtig mit reingerissen" hätten.
Sturm habe "allerdings auch mitgemacht. Er hat es nicht nur einfach laufen lassen - sondern auch aktiv mitgewirkt. Ohne ihn konnte man die ganze Manipulation nicht durchziehen. Ohne ihn kein Schwarzgeldkonto."
Nur Aussicht auf Abraham-Fight macht Hoffnung
Hoffnungsvoll bleibt für Sturm allein noch die Aussicht auf den lange anvisierten Kampf gegen Arthur Abraham - weil er seine Strafe womöglich im offenen Vollzug antreten kann.
Dem Kölner Express erklärte Ex-Weltmeister Abraham: "Ich möchte das Urteil nicht kommentieren, das ist eine private Angelegenheit. Sportlich wäre ich jederzeit bereit, gegen ihn zu boxen. Ich bin ein Kämpfer.“