Der mehrwöchige juristische Streit zwischen Regionalligist 1. FC Schweinfurt 05 und Drittligist Türkgücü München um die Teilnahme am DFB-Pokal fand am Dienstagabend ein Ende. Vorerst. Die Schweinfurter dürfen in der ersten Pokalrunde gegen Schalke 04 antreten. Der DFB will diese Partie am kommenden Dienstag austragen.
Das Schiedsgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) wies am Dienstag eine Klage von Türkgücü ab. Das bestätigte der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), der damit einen Antrag von Türkgücü auf die Feststellung der Unzulässigkeit dieses Verfahrens zurückwies.
Der Drittligist wollte anstelle des Regionalligisten im finanziell lukrativen DFB-Pokal spielen und ging gegen die Nominierung durch den BFV vor. Max Kothny, Geschäftsführer bei den Münchnern, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.
Türkgücü erhebt schwere Vorwürfe
Kothny schimpft über "Micky-Maus-Gericht“
"Ich bin mehr enttäuscht als wütend und glaube, die ordentlichen Gerichte sind noch mehr enttäuscht. Wenn dieses Micky-Maus-Gericht so eine Fehlentscheidung trifft, dann muss man das Ganze kritisch hinterfragen. Wir können das so nicht auf uns sitzen lassen. Denn das, was hier versucht wird mit uns zu machen, hat mit fairem Wettbewerb überhaupt nichts zu tun", schimpft er bei SPORT1. "Wir werden dagegen vorgehen. Das würde jeder normal denkende Mensch auch tun."
Geplant war das Urteil für Dienstagnachmittag, doch es wurde erst um 19 Uhr bekannt gegeben. "Da bleibt natürlich für den gleichen Tag keine Zeit mehr für einen Einspruch", meint Kothny. Der BFV darf nun wieder hoffen, dass seine Nominierung von Schweinfurt als Gegner der Schalker Bestand haben wird.
Der Verband hatte in der Sache Anfang Oktober sein beim Oberlandesgericht in Nürnberg angesiedeltes Schiedsgericht angerufen. Das BayObLG kam zu dem Schluss, dass die im Zulassungsvertrag für die Regionalliga-Saison 2019/20 enthaltene und damit von Türkgücü mit unterschriebene Schiedsklausel wirksam sei.
Der Streit sei trotz des in der Zwischenzeit erfolgten Aufstiegs des Klubs "von der Schiedsvereinbarung umfasst", weil er "während der Teilnahme von Türkgücü München an der Regionalliga Bayern im Spieljahr 2019/2020 entstanden" sei. Auch verstoße die Schiedsabrede nicht gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Damit sei das Verlangen des BFV "nach einer Schiedsvereinbarung (...) durch sachliche Gründe gerechtfertigt".
"Ein trauriger Tag für ordentliche Gerichte"
Kothny ist fassungslos. "Das, was wir da von diesem Schiedsgericht hingerotzt bekommen haben, zeigt uns, dass es für die ordentlichen Gerichte in Deutschland ein trauriger Tag ist. Das ist brutal."
Er erklärt weiter: "Wenn du ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht und dem Münchner Oberlandesgericht führst, dort vor der Kartell-Rechtskammer Gehör findest und diese beschließt, dass Türkgücü München zum DFB-Pokal gemeldet werden muss, dann ist dieses Schiedsgerichts-Verfahren, das der bayerische Fußballverband in die Wege geleitet hat, damit die ihren Willen bekommen, absolut fehl am Platz." Und deswegen bleibe den Münchnern "in dieser Schwere des Verstoßes des Schiedsgerichts" kartellrechtlich nur der Weg vor den Bundesgerichtshof.
Vor dem Schiedsgericht habe jede Partei rund 40 Seiten eingereicht und nun habe Türkgücü eine Antwort bekommen, "die eine Frechheit ist und sich nicht ansatzweise den Entscheidungen der ordentlichen Gerichte annimmt". Kothny sei von Anfang an klar gewesen, "dass das Schiedsgericht gegen uns ist, wenn man das ganze Umfeld sieht".
Das Schiedsgericht befand eine entsprechende Corona-Regelung des BFV für rechtens. Diese Entscheidung der höchsten Sportgerichtsbarkeit im Freistaat ist letztinstanzlich. Man müsse sich fragen, "warum der BFV nur die Interessen von Schweinfurt vertritt".
Schwere Vorwürfe gegen BFV
Kothny erhebt schwere Vorwürfe gegen den BFV: "Dort versucht man unter dem Deckmantel des Schiedsgerichts sein kartellrechtliches Problem unter den Teppich zu kehren."
Durch die Entscheidung des BayObLG vom Dienstag wurde bestätigt, dass der Streit um den bayerischen Pokal-Starter der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt. Dies hatten die Verantwortlichen von Türkgücü angezweifelt und deshalb dieses - nun schon dritte involvierte - Gericht angerufen.
Was sagt eigentlich Türkgücü-Boss Hasan Kivran? "Ich führe primär dieses Verfahren, aber auch Hasan kann diese Entscheidung und Ausführungen des Schiedsgerichts nicht ansatzweise verstehen", meint Kothny.
Er will weiter kämpfen, schließlich geht es um viel Geld. "Uns bleibt nichts anderes übrig als das Ganze in der nächsten Instanz prüfen und vor einem ordentlichen Gericht revidieren zu lassen." Er verstehe nicht, wenn es vom Landgericht München einen ganz klaren Beschluss gebe, "warum ein Schiedsgericht da entscheiden darf". Kothny gehe davon aus, "dass wir Erfolg haben werden, sonst würde ich nicht weiter dagegen vorgehen".
Ob das Spiel der Schweinfurter gegen die Schalker am Ende verhindert werden kann, wisse er nicht. "Diesen Kampf scheinen wir verloren zu haben, doch wir werden jetzt in den nächsten gehen."