Der ehemalige Liga-Präsident Wolfgang Holzhäuser hat die sogenannten Werksklubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim im Zusammenhang mit der 50+1-Regel und einer angeblichen Vorzugsbehandlung ausdrücklich in Schutz. "Ich weiß noch, wie wir seinerzeit um diese Regel gerungen haben", sagte Holzhäuser dem Kölner Stadt-Anzeiger, "damals hieß es in der Runde der Beteiligten, wir müssten verhindern, dass ein Investor einfach ein- und dann wieder aussteigen kann."
Holzhäuser kritisiert Kartellamt
Die Rede sei damals gewesen, so habe es jemand formuliert, "vom 'thailändischen Geflügelgroßhändler', der in einem Jahr einen Klub übernimmt und kurze Zeit später wieder verkauft. So etwas wollten wir grundsätzlich verhindern. Da habe ich gesagt: Dann lasst uns 50+1 mit den Ausnahmen für Sponsoren mit großer Tradition festschreiben".
Das Bundeskartellamt war zuletzt zu dem Schluss gekommen, dass das Prinzip der 50+1-Regel kartellrechtlich grundsätzlich unbedenklich ist. Zweifel äußerte das Amt aber an den Ausnahmen für die drei Vereine.
Holzhäuser bezeichnet die Stellungnahme der Behörde als "sehr oberflächlich und einseitig". Es mangele ihr "an Qualität und Objektivität". Dass sich Kartellamts-Chef Andreas Mundt in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung privat als "Fan des 1. FC Köln" zu erkennen gegeben hat, habe der Sache nicht gedient, so Holzhäuser.
Der 71-jährige Holzhäuser, ehemaliger Ligasekretär im Deutschen Fußball Bund (DFB) und später langjähriger Geschäftsführer bei Bundesligist Bayer Leverkusen, forderte größere Anstrengungen bei der Ausgestaltung der 50+1-Regel, um Schaden für alle Seiten abzuwenden.
"Es gibt in der Frage nicht nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch", betonte er, "die DFL sollte vielmehr Rahmenbedingungen vorgeben, die es allen Vereinen leichter ermöglichen, Investoren an Bord zu holen. Ob das ein Verein dann will, kann immer seine Mitgliederversammlung entscheiden. Und das ist gut so".
Das Thema Nachhaltigkeit sei dabei sehr wichtig. Holzhäuser schlägt vor, die Kapitalbindung auf mindestens fünf Jahre festzuschreiben, eine Bonitätsprüfung durch einen neutralen Wirtschaftsprüfer vorzunehmen, ein Vorkaufsrecht von Anteilen für den eingetragenen Verein zu einem vorher festgelegten Preis und Begrenzung der Anteile auf beispielsweise 24 Prozent pro Investor sowie Unveränderlichkeit von Vereinsfarben und -Namen.
Holzhäuser: "Damit würden die Hürden für alle niedriger, ohne dass 50+1 verletzt würde." Ein solches Modell würde 50+1 nicht nur erhalten, sondern sogar noch stärken, weil jegliche Art und Höhe einer Beteiligung von Investoren durch die DFL kontrolliert würde.