Borussia Dortmund hat am Donnerstag in Form einer Ad-hoc-Mitteilung den Wechselwunsch von Mats Hummels zum FC Bayern München bekanntgegeben.
Darum informierte der BVB über Hummels
Dass der BVB auf diesem Weg die Öffentlichkeit informiert hat, hängt mit den Pflichten des Vereins als börsennotierter Aktiengesellschaft (AG) zusammen.
Demnach sind AGs dazu verpflichtet, unmittelbar über Tatsachen, die den Börsenkurs beeinflussen könnten, zu informieren. Dazu zählt auch ein bevorstehender Wechsel wie der von Mats Hummels. Durch den Verkauf des noch bis 2017 vertraglich an den BVB gebundenen Weltmeisters wäre für den Klub ein erheblicher Gewinn zu erwarten.
Dass der FC Bayern dabei noch gar kein Angebot abgegeben hat, befreit die Dortmunder nicht von ihrer Informationspflicht gegenüber ihren Anlegern.
Ad-hoc-Mitteilungen sollen Insiderhandel an den Börsen verhindern und werden auch als Börsenmitteilungen oder Pflichtmitteilungen bezeichnet.