Im Februar gab es bei den Fans von Borussia Dortmund großen Jubel. Da unterzeichnete Marco Reus einen Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2019.
Fall Müller verärgert die Klubs
Eigentlich hätte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke in das Arbeitspapier gar kein Datum eintragen müssen. Denn Reus' Vertrag ist unbefristet. So würde es zumindest das Arbeitsgericht Mainz bewerten.
Die zuständige Kammer fällte in der vergangenen Woche ein Urteil, das für eine Revolution im Profifußball sorgen könnte.
Heinz Müller, bis Mitte 2014 Torwart beim FSV Mainz, hatte gegen eine Vertragsbefristung geklagt, und in erster Instanz Recht bekommen. Der heute 36-Jährige war 2009 vom englischen Klub FC Barnsley nach Mainz gewechselt, sein Vertrag wurde 2012 um zwei Jahre verlängert.
Dieses Urteil hat für Aufsehen gesorgt. Schließlich hat es im Profifußball bislang keine unbefristeten Verträge gegeben.
Nach dem Urteil aus Mainz stellen sich Fragen. SPORT1 liefert die Antworten.
- Wie wird das Urteil begründet?
Das Gericht stellt Fußballprofis im Endeffekt mit Handwerkern oder Kaufleuten gleich. Auch bei ihnen gelte der gesetzliche Regelfall, dass ein Arbeitnehmer nur bis zu zwei Jahre "ohne einen sachlichen Grund" befristet beschäftigt werden darf.
"Der Sachgrund ist im Bereich des Profifußballs schwer zu finden. In der Vergangenheit hat man sich immer auf die Eigenarbeit bezogen und diese mit dem wechselnden Unterhaltungsbedürfnis des Publikums begründet. Das steht rechtlich natürlich auf tönernen Füßen, das war auch schon immer bekannt", sagte Ulf Baranowksy, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft Vereinigung deutscher Vertragsfußballer (VdV) im Gespräch mit SPORT1.
- Wie reagieren Vereine und Verbände?
Mit Unverständnis und Verwunderung. Mainz will sich mit Rechtsmitteln behelfen. "Wir werden das Urteil überprüfen lassen, weil es eben auch von grundsätzlicher Bedeutung für den Sport ist", sagte FSV-Präsident Harald Strutz zu SPORT1.
Sein Verein hatte die Befristung Müllers mit der "Branchenüblichkeit" und der "Ungewissheit der Leistungsentwicklung" begründet. Sollte das Urteil Bestand haben, wäre das für Strutz "vom Tenor her letztendlich mit Bosman zu vergleichen."
Der belgische Profi Jean-Marc Bosman hatte 1995 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass Fußballer nach Ablauf des Vertrags ablösefrei wechseln dürfen und damit das Transfersystem revolutioniert.
DFB-Vizepräsident Rainer Koch kann das Urteil im Fall Müller nicht nachvollziehen. "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf", sagte der promovierte Jurist zu SPORT1. Es müsse möglich sein, dass sich eine Mannschaft "immer wieder neu aufstellt. Wir können keine aufgeblähten Kader mit 40 oder 50 Spielern haben."
Für Michael Born widerspricht die Rechtsprechung dem Leistungsgedanken im Sport. "Sonst würde ja bald ein 40 Jahre alter Stürmer gegen einen 45 Jahre alten Torhüter spielen", sagte der Sportchef des SC Paderborn und mahnte: "Über den normalen Kündigungsweg wären alle Vertragsgespräche ad absurdum geführt."
- Wie geht es weiter?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müller müsste auch noch vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. "Allen dürfte klar sein, dass das derzeitige System so nicht fortgeführt werden kann", erklärt Baranowsky von der VdV.
Der Spielergewerkschaft schwebt deshalb andere Lösung vor. Sie sieht das Müller-Urteil als Anlass, wieder über einen Tarifvertrag zu sprechen.
"Dadurch könnte Rechtssicherheit hergestellt werden. Davon profitiert der ganze Fußball", sagt Baranowsky. "Eine Ausdehnung der Befristung auf fünf Jahre wäre unproblematisch. Da könnte man auch Dinge wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regeln."
- Wie stehen die Chancen für Müller?
Eher schlecht. Deshalb ist Strutz auch "nicht beunruhigt. Wir müssen das jetzt angemessen prüfen und werden nicht sagen, das System stürzt jetzt zusammen. Das ist eben ein sehr plakativer Fall", sagte er am Mittwoch und fügte an: "Das Arbeitsgericht in Nürnberg hat 2006 so einen Fall auch entschieden. Und da ist genau das Gegenteil entschieden worden."
Verärgert ist der Mainzer, weil er das schriftliche Urteil erst in wenigen Wochen bekommt. "Das ist Wahnsinn und eigentlich eine Unverschämtheit", meint Strutz.
Rainer Koch sieht die Klubs derweil ebenfalls im Recht. "Es steht für mich auch außer Frage, dass allgemeines Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann", sagt der DFB-Vizepräsident.
Das wird am Arbeitsgericht in Mainz jedoch anders gesehen. "Wir sind überzeugt von unserer Entscheidung und haben diese auch sorgfältig geprüft. Wir gehen deswegen auch davon aus, dass sie in den Instanzen bestätigt wird. Aber das wird die Zukunft zeigen", sagt Gerichtssprecherin Ruth Lippa im Gespräch mit SPORT1.
Sie muss wie auch Strutz und Koch wahrscheinlich noch etwas Geduld aufbringen. Im Fall Bosman vergingen von Klage bis zum letztendlichen Urteil des Europäischen Gerichtshof fünf Jahre. Dem Belgier wurden damals nur geringe Chancen eingeräumt. Am Ende setzte sich Bosman durch und revolutionierte den Fußball.