Nach dem Vorstoß von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty gegen Uli Hoeneß hat sich der Anwalt des Bayern-Präsidenten eingeschaltet und den SPD-Politiker heftig attackiert.
Hoeneß-Anwalt wütet gegen Minister
"Diese Aussagen sind eine Unverschämtheit ohnesgleichen, eine Frechheit. Das ist die Verzweiflung eines Mannes im Wahlkampf und völlig aberwitzig" sagte Jurist Steffen Ufer der Bild. "Herr Hoeneß hat, wie jeder andere Mensch auch, das Recht, sich aus Rechtsgründen für unschuldig zu halten."
Hoeneß-Anwalt geht auf Minister los
Kutschaty hatte Hoeneß für dessen Aussagen über seine Steuerschuld gegeißelt. "Hoeneß sollte vorsichtig sein. Denn er steht unter Bewährung", hatte der Politiker gesagt.
Hintergrund: Bei einer Fragestunde in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz war Hoeneß auch auf seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung angesprochen worden.
Laut Blick sagte der 65-Jährige dazu: "Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen."
Kutschaty äußerte daraufhin in der Bild massive Kritik: "Offensichtlich haben 21 Monate in einem bayrischen Luxusknast mit Wochenendurlauben und Aufenthalten in der Schön-Klinik am Starnberger See nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Im Steuerparadies Liechtenstein macht er sich über die ehrlichen Steuerzahler lustig."
Zugleich drohte der Justizminister dem FCB-Chef, die Bewährung wieder aufheben zu lassen: "Bei solchen Äußerungen kann man schon den Widerruf der Bewährung prüfen."
"Hoeneß hätte es sehr viel schöner gehabt"
Gegen diese Darstellung setzte sich nun Hoeneß-Anwalt Ufer zur Wehr. "Herr Hoeneß hat überdies seine Strafe sehr viel härter verbüßt, als das in Nordrhein-Westfalen der Fall gewesen wäre. Dort wäre er vom ersten Tag an Freigänger gewesen. In Nordrhein-Westfalen hätte er es - anders als in Bayern - sehr viel schöner gehabt."
Auch Strafexperten sehen das Vorpreschen Kutschatys kritisch. Der renommierte Düsseldorfer Strafrechtler Jürgen Wessing sagte SPORT1: "Als Justizminister sollte man sein Gesetz kennen. Es gibt einen Paragraphen 56f, der den Widerruf der Bewährung regelt. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn man während der Bewährungszeit eine weitere Straftat begeht oder beharrlich gegen Auflagen verstößt."
Kritik an Minister Kutschaty
Rainer Spatscheck wiederum, Münchner Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, sieht Kutschaty juristisches Getöse sogar politisch motiviert. "In Nordrhein-Westfalen stehen Wahlen an. Und mit Steuerrecht kann man politisch sicherlich punkten derzeit", sagte er SPORT1.
Unter Juristen ist umstritten, ob man Hoeneß dafür überhaupt ins Gefängnis hätte stecken müssen. "Mir ist kein weiterer Fall bekannt, in der für eine fehlgeschlagene Selbstanzeige eine Haft verhängt wurde", sagte Karsten Randt, Bonner Fachanwalt für Steuerstrafrecht, bei SPORT1. "Im Normalfall wird eine fehlgeschlagene Selbstanzeige bei der Strafzumessung in erheblichem Maße zugunsten des Beschuldigten angerechnet."