Die Schwalbe von Timo Werner im Spiel von RB Leipzig gegen Schalke 04 wird keine Konsequenzen haben.
DFB: Darum bleibt Werner verschont
"Wir werden keine Ermittlungen einleiten, weil es eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters war", sagte Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, bei SPORT1.
"Eine nachträgliche Bestrafung des Spielers wäre nur dann möglich gewesen, wenn Werner auf eine Befragung durch den Schiedsrichter wahrheitswidrig geantwortet hätte. Dies war hier nicht der Fall."
Werner verwandelt selbst
Werner war beim 2:1-Sieg der Sachsen schon nach wenigen Sekunden im Strafraum zu Fall gekommen, ohne dass er von Schalkes Torwart Ralf Fährmann berührt wurde. Den anschließenden Elfmeter verwandelte der 20-Jährige selbst zum 1:0 (Kommentar: Leipzig verpasst große Chance).

Schiedsrichter Bastian Dankert hatte auf Elfmeter entschieden, ohne den Leipziger Stürmer auf besagte Szene anzusprechen.
Werner hatte nach dem Spiel seine Täuschung zugegeben und sich dafür entschuldigt.
Möller als einziger bestraft
Im April dieses Jahres hatte es im DFB-Pokal einen ähnlichen Vorfall gegeben, auch nach der Schwalbe des Chilenen Arturo Vidal im Spiel zwischen Rekordmeister Bayern München und Werder Bremen waren dem DFB nach einer "nicht angreifbaren Tatsachenentscheidung" die Hände gebunden.
Damals wies der DFB auf den Unterschied zur "Mutter aller Schwalben" von Andreas Möller vor 21 Jahren hin, als sich kein Gegenspieler in unmittelbarer Nähe befunden habe. Nach dieser Entscheidung des DFB-Kontrollausschusses bleibt Möller der einzige Spieler, der für eine Schwalbe nachträglich gesperrt wurde.
Der ehemalige Dortmunder war im April 1995 im Bundesliga-Spiel gegen Karlsruhe (2:1) im Strafraum zu Boden gegangen, ohne dass KSC-Abwehrspieler Dirk Schuster ihn auch nur ansatzweise berührt hätte.




Möller wurde damals im Nachhinein für zwei Spiele gesperrt und zu einer Geldstrafe von 10.000 Mark verdonnert.