Nach dem Eklat um Bayer Leverkusens Trainer Roger Schmidt im Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund (0:1) am Sonntag hat Schiedsrichter-Boss Herbert Fandel Referee Felix Zwayer Rückendeckung gegeben.
Fandel stützt Zwayers Entscheidung
"Zwayer hat in der Situation nach dem Dortmunder Treffer regeltechnisch richtig entschieden. Wenn sich ein Spieler oder eben der Trainer nach einem Platzverweis weigert, den Innenraum zu verlassen, ist die Spielunterbrechung und die Androhung eines Abbruchs die richtige Entscheidung", wurde Fandel in einer Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zitiert.
Auch Peter Gagelmann gab Felix Recht. "Der Ansprechpartner des Schiedsrichters ist der Spielführer. Er ist es, der die Nachricht überbringen muss, wenn der Trainer auf die Tribüne verwiesen wird", sagte der ehemalige Bundesliga-Referee bei Sky.
Zwayer selbst erklärte, dass ihm das Verhalten Schmidts keine andere Wahl gelassen habe.
Zwayer hatte Bayers Trainer Roger Schmidt in der zweiten Halbzeit der Partie aus dem Innenraum verwiesen. Allerdings teilte der Unparteiische die Entscheidung dem Coach nicht persönlich mit, sondern schickte Leverkusens Kapitän Stefan Kießling an die Seitenlinie. Dieser sollte seinen Coach offenbar von dem Platzverweis berichten.
Schmidt weigerte sich jedoch seinen Platz ohne Unterredung mit Zwayer zu räumen, woraufhin dieser die Partie unterbrach und in den Katakomben verschwand. Die Partie wurde nach neun Minuten wieder aufgenommen, Schmidt verfolgte den Rest des Spiels auf der Tribüne. (Die UEFA Europa League, Do. ab 19 Uhr LIVE im TV auf SPORT1, in unserem Sportradio SPORT1.fm und im LIVETICKER, HIGHLIGHTS ab 23 Uhr auf SPORT1)
Im Regelheft des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heißt es in Regel 5: "Der Schiedsrichter hat Maßnahmen gegen Teamverantwortliche zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie vom Spielfeld und dessen unmittelbarer Entfernung entfernen lassen darf."
Zudem hat ein Schiedsrichter "die Partie bei einem Vergehen oder aus einem anderen Grund nach seinem Ermessen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen".