Weiterer Ärger wegen Fahrens ohne Führerschein bleibt Nationalspieler Marco Reus vom Bundesligisten Borussia Dortmund erspart.
Verfahren gegen Reus eingestellt
Wie die Staatsanwaltschaft Dortmund in einer Pressemitteilung schrieb, wurde das zweite Ermittlungsverfahren eingestellt.
Allein die Vermutung, Reus habe seinen PKW weitaus häufiger ohne eine Fahrerlaubnis geführt, reiche nicht aus, sondern bedürfe der genauen Benennung des Tatzeitpunktes, des Tatortes und des jeweils geführten PKW, hieß es in der Begründung.
Mangel an Beweisen
Die Befragung zahlreicher Zeugen, unter anderem ehemaliger und aktueller Mitspielers, habe für einen Nachweis der Schuld nicht ausgereicht. Es habe sich herausgestellt, "dass Herr Reus seinen PKW auch Freunden und Bekannten zur Verfügung gestellt hatte, die ihm zum Teil ähnlich sehen".
Unmittelbar vor Eröffnung des zweiten Verfahrens im vergangenen Dezember war Reus bereits mit einer Geldstrafe in Höhe von 540.000 Euro belegt worden.
Der Ex-Gladbacher hatte im Zeitraum von September 2011 bis März 2014 bereits fünf Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen, ohne jedoch überhaupt eine Fahrerlaubnis zu besitzen und seine Knöllchen stets beglichen.
Erst bei einer Kontrolle am Dortmunder Trainingsgelände hatte Reus keine Fahrerlaubnis vorlegen können.