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Fahren ohne Führerschein: Weitere Ermittlungen gegen Marco Reus

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Fahren ohne Führerschein: Weitere Ermittlungen gegen Marco Reus

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Weitere Ermittlungen gegen Reus

Die Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt SPORT1: Es wird erneut gegen BVB-Star Marco Reus wegen Fahrens ohne Führerschein ermittelt. Ihm droht damit die nächste Strafe.
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© Imago
Die Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt SPORT1: Es wird erneut gegen BVB-Star Marco Reus wegen Fahrens ohne Führerschein ermittelt. Ihm droht damit die nächste Strafe.

Die Justiz sitzt Fußball-Star Marco Reus weiter im Nacken: In der Führerschein-Affäre laufen immer noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Nationalspieler von Borussia Dortmund.

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"Ich kann bestätigen, dass am 19. Dezember 2014 ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Vogelsang, Sprecherin der Dortmunder Staatsanwaltschaft zu SPORT1. Zu den laufenden Ermittlungen wollte sie keine weiteren Angaben machen.

Laut Eingaben aus der Bevölkerung sei Reus mehrmals am Steuer gesehen worden. Der 25-Jährige hatte am 18. Dezember 2014 wegen Fahrens ohne Führerschein einen Strafbefehl in Höhe von 540.000 Euro erhalten.

Der BVB kommt eine Woche nach der Ankündigung von BVB-Trainer Jürgen Klopp, am Saisonende nach siebenjähriger Tätigkeit bei den Schwarz-Gelben aufzuhören, nicht zur Ruhe, auch wenn zumindest in Thomas Tuchel seit Sonntag der Klopp-Nachfolger feststeht.

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Mit Aston Martin in die Kontrolle

Reus war am 18. März 2014 bei einer Polizeikontrolle in der Dortmunder City mit seinem Aston Martin erwischt worden. Er legte dabei einen gefälschten niederländischen Führerschein vor.

Reus könnte nun weiteres Ungemach drohen: Findet die Staatsanwaltschaft Beweise für weitere Fahrten des BVB-Asses ohne Führerschein, könnten eine neue Anklage und eine weitere Geldstrafe die Folge sein.

Daraus resultierend könnte der Dortmunder Profi, der am 10. Februar dieses Jahres seinen Vertrag bei den Westfalen bis 2019 verlängert hatte, für den Führerschein-Erwerb gesperrt werden.

Nach Angaben der WAZ sollen im neuen Verfahren auch die Reus-Trainer, Mitspieler und Angehörige befragt werden. Dies war beim ersten Ermittlungsverfahren nicht geschehen.

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Strittig ist, ob Reus in diesem Fall als vorbestraft gilt. Der erste Strafbefehl umfasste 90 Tagessätze a 6000 Euro, ab dem 91. wäre Reus vorbestraft. Laut Staatsanwaltschaft sei aber unklar, ob die Fälle addiert werden oder nicht. Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an.

Fünf Bußgeldbescheide

Der Ex-Gladbacher hatte seit September 2011 insgesamt fünf Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen, ohne jedoch überhaupt eine Fahrerlaubnis zu besitzen.

Trotz der Knöllchen war der Polizei offenbar nicht aufgefallen, dass der BVB-Profi gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Erst bei einer Kontrolle im März 2014 am Trainingsgelände konnte Reus keinen Führerschein vorlegen.

Die Borussia hatte ihrem prominenten Angestellten in der Führerschein-Affäre stets den Rücken gestärkt. Der Strafbefehl tat der Popularität von Reus rund um den Signal Iduna Park und den Borsigplatz keinen Abbruch.

2012 war Torjäger Reus vom Ligakonkurrenten Borussia Mönchengladbach für 17 Millionen Euro Ablöse verpflichtet worden.

Ein Jahr voller Verletzungen 

Zahlreiche Klubs buhlten zuletzt um die Gunst von Reus, der allerdings als verletzungsanfällig gilt und sich schließlich für einen Verbleib bei den Schwarz-Gelben entschied. Aufgrund von zahlreichen Blessuren stand der pfeilschnelle Angreifer den Dortmundern in dieser Saison viele Woche nicht zur Verfügung.

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Schon eine Blessur im letzten WM-Test gegen Armenien (Teilriss der Syndesmose und knöcherner Bandausriss an der Fersenbein-Vorderseite) hatte Reus die Teilnahme an der Weltmeisterschaft in Brasilien 2014 gekostet.

Da er als Stammspieler von Bundestrainer Joachim Löw ins Land des Rekord-Weltmeisters gereist wäre, verpasste der BVB-Star am Ende den WM-Triumph.